Worum geht es hier ?
Nein, denn im befriedeten Bezirk wird nicht geschossen. Zwar gibt es im Waffengesetz eine Ausnahme im §12, die aber nur Waffen bis 7,5 Joule Geschossenergie betrifft. Zum Vergleich: Ein Büchse zum Schuss auf Schalenwild muss mindesten 2000 Joule haben (außer Rehwild und Seehunde). Für den Jäger ist die Regel daher nicht relevant.
Beispiele für richtige Antworten:
- Nein
Beispiele für falsche Antworten:
- Ja, da er der Inhaber des Hausrechts ist
- Ja, denn auf eigenem Grund und Boden gilt das Waffengesetz nicht
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