Worum geht es hier ?

Nein, denn im befriedeten Bezirk wird nicht geschossen. Zwar gibt es im Waffengesetz eine Ausnahme im §12, die aber nur Waffen bis 7,5 Joule Geschossenergie betrifft. Zum Vergleich: Ein Büchse zum Schuss auf Schalenwild muss mindesten 2000 Joule haben (außer Rehwild und Seehunde). Für den Jäger ist die Regel daher nicht relevant.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Nein

Beispiele für falsche Antworten:

  • Ja, da er der Inhaber des Hausrechts ist
  • Ja, denn auf eigenem Grund und Boden gilt das Waffengesetz nicht