Worum geht es hier ?
Das Bundesjagdgesetz sagt in §19 aus, dass es verboten ist:
„auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;“
Leider ist die Formulierung nicht ganz glücklich – auch unter Juristen ist umstritten, ob der Nachsatz zur Mündungsenergie sich nur auf den letzten oder beide Sachverhalte bezieht.
Ich folge hier dem Standpunkt, der in Vahlens Kommentaren zum Bundesjagdgesetzt vertreten wird, und sehe die Wirkung des Nachsatzes hier nur für den Fangschuss. Auch jagdlich macht das Sinn, denn die in der Bau- und Fallenjagd erlegt Tiere sind klein, und es scheint nicht sinnvoll hier eine Mindestenergie von 200 Joule zu verlangen.
Beispiele für richtige Antworten:
- Zum Wettkampf- und Übungsschießen
- Für die Bau- und Fallenjagd
Beispiele für falsche Antworten:
- Für Fangschüsse
- Für die Jagd auf Niederwild bei geringer Distanz
- Zu Jagdschutzzwecken
10. März 2019 um 19:04 Uhr
Ein kleiner Fehler. In der Frage steht ausdrücklich „UNTER 200 Joule“.
Mit einer Mündungsenergie von unter 200 Joule ist also noch nicht einmal die Bau- und Fallenjagd erlaubt, dementsprechend ist sie auch im Jagdschutz nicht einsetzbar.
Also taugt sie gerade mal zum Übungs- oder Wettkampfschießen.
14. März 2019 um 20:08 Uhr
Hallo Andre – danke für den Hinweis. Habe die Antworten dementsprechend angepasst.
18. Februar 2022 um 7:10 Uhr
Moin,
an anderer Stelle (Jägerschmiede) wird explizit darauf eingegangen, daß das „sowie“ in einem juristischen Text als neuer Satz zu verstehen sei. Deswegen haben wir hier zwei verschiedene Sachverhalte, die voneinander unabhängig sind:
– ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd
– zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt
Die 200J Mindestenergie bezieht sich deswegen ausschließlich auf den Fangschuß, nicht jedoch auf die Bau- und Fallenjagd.
Was ist nun korrekt?
28. Februar 2022 um 9:57 Uhr
Hallo Davin! Ich habe mittlerweile ein Exemplar von „Vahlens Kommentare“ zum BJG. Das ist eine unter Juristen sehr bekannte und gängige Buchserie. Dort wird festgestellt, dass der Punkt umstritten ist, aber es wird der Standpunkt vertreten dass sich die Mindestenergie nur auf den Fangschuss bezieht. Ich habe den Artikel entsprechend angepasst. Danke für den Hinweis ! Beste Grüße & Wmh, Martin
20. April 2024 um 7:26 Uhr
Hallo mal abgesehen davon, daß hier die Sachlage nicht klar ist frage ich mich wo dann steht wieviel unter 200 Joule die E0 betragen darf.
Diese Tatsache macht mir eigentlich klar daß die E0 auch für die Fallenjagd gelten müsste. Wenn das aber nicht begrenzt ist nach unten könnte man auch Munition benutzen die so gut wie keine Leistung hat (Luftpistole ;))
24. April 2024 um 20:09 Uhr
Hallo Danni, Vahlens Kommentare sind ein Standardwerk für Juristen. Dort ist zu lesen dass es nicht für die Fallenjagd gilt. Dieser Aussage würde ich vertrauen. In der Praxis denke ich gibt es wenig „Faustfeuerwaffen“ mit so geringer Energie dass es für die Fallenjagd ein Problem ist. Grüße & WMH, Martin