Worum geht es hier ?
Die UVV Jagd nennt in §4 folgende Vorschrift:
(8) Mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nicht in das Treiben hineingeschossen werden. Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, sofern hierdurch eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Beispiele für richtige Antworten:
- Es darf nicht in das Treiben hineingeschossen werden
- Der Jagdleiter kann Ausnahmen zulassen
Beispiele für falsche Antworten:
- Die UVV Jagd enthält hierzu keine Vorschrift
- Der Schuss ins Treiben ist nur erlaubt, wenn die Treiber Warnkeleidung tragen
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