Worum geht es hier ?
Die UVV Jagd nennt in §4 folgende Vorschrift:
(8) Mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nicht in das Treiben hineingeschossen werden. Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, sofern hierdurch eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Beispiele für richtige Antworten:
- Es darf nicht in das Treiben hineingeschossen werden
- Der Jagdleiter kann Ausnahmen zulassen
Beispiele für falsche Antworten:
- Die UVV Jagd enthält hierzu keine Vorschrift
- Der Schuss ins Treiben ist nur erlaubt, wenn die Treiber Warnkeleidung tragen
9. März 2023 um 8:11 Uhr
Der Link ist leider tot, bitte aktualisieren
28. März 2023 um 9:25 Uhr
Danke für den Hinweis – ist erledigt 🙂