Worum geht es hier ?
Die untere Jagdbehörde ist in kreisfreien Städten eine städtische Behörde, für Landkreise ist es eine Behörde der jeweiligen Kreisstadt. Dies legt der §46 des LJG NRW fest.
Beispiele für richtige Antworten:
- Untere Jagdbehörde ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt als Kreisordnungsbehörde
Beispiele für falsche Antworten:
- Das Umweltministerium
- Die Bezirksverwaltung
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