D-18: Ein Pächter hat eine jagdlich nutzbare Fläche von 550 ha allein gepachtet. Wie viele Jagderlaubnisscheine muss er erteilen?

Worum geht es hier ?

Wenn die Pachtfläche 300 ha übersteigt, so muss für alle darüber hinaus gehenden Blöcke von 150 ha eine Jagderlaubnis vergeben werden. So schreibt es der §12 Abs. des LJG NRW vor.

Beispiele:

600 ha
300 ha + 150 ha + 150 ha → 2 Begehungsscheine

550 ha
300 ha + 150 ha + 100 ha → 1 Begehungsschein, da nur 1x 150 ha erreicht werden

650 ha
300 ha + 150 ha + 150 ha + 50 ha → 2 Begehungsscheine, da nur 2x 150 ha erreicht werden

Beispiele für richtige Antworten:

  • Einen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Keinen
  • Zwei

4 Kommentare

  1. es wird nachJagderlaubnisscheine gefragt, in der Erklärung sind Begehungsscheine angegeben.
    Sind Beehungsscheine gleich Jagderlaubnisscheine?

    • Admin

      1. Oktober 2020 um 19:52 Uhr

      Hallo Dieter, genauso ist es. Die korrekte „offizielle“ Bezeichnung ist Jagderlaubnisschein, unter Jägern wird aber auch oft der (alte) Begriff Begehungsschein verwendet. Beste Grüße, Martin

  2. Dr. Gotthard Römer

    1. Mai 2022 um 9:17 Uhr

    Die korrekte Antwort wäre: Keinen. Der Jagdpächter darf die Jagd auch alleine ausüben. Er darf aber einen Jagderlaubnisschein ausstellen.

    • Admin

      1. Mai 2022 um 11:18 Uhr

      Hallo Herr Dr.Römer ! Hier bin ich nicht Ihrer Meinung. Der §12 Abs.2 des LJG schreibt vor:

      „Ist ein Jagdbezirk von mehr als 300 ha an eine geringere als die nach § 11 Abs. 1 zulässige Zahl von Pächtern verpachtet, so ist der Pächter verpflichtet, für jede vollen jagdlich nutzbaren 150 ha, die eine jagdlich nutzbare Fläche von 300 ha übersteigen, eine Jagderlaubnis zu erteilen, die nach Inhalt und Umfang zwischen dem Pächter und dem Jagdgast zu vereinbaren ist.“

      Mit besten Grüßen & WMH, Martin Neuß

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