Worum geht es hier ?
Wenn die Pachtfläche 300 ha übersteigt, so muss für alle darüber hinaus gehenden Blöcke von 150 ha eine Jagderlaubnis vergeben werden. So schreibt es der §12 Abs. des LJG NRW vor.
Beispiele:
600 ha
300 ha + 150 ha + 150 ha → 2 Begehungsscheine
550 ha
300 ha + 150 ha + 100 ha → 1 Begehungsschein, da nur 1x 150 ha erreicht werden
650 ha
300 ha + 150 ha + 150 ha + 50 ha → 2 Begehungsscheine, da nur 2x 150 ha erreicht werden
Beispiele für richtige Antworten:
- Einen
Beispiele für falsche Antworten:
- Keinen
- Zwei
29. September 2020 um 11:07 Uhr
es wird nachJagderlaubnisscheine gefragt, in der Erklärung sind Begehungsscheine angegeben.
Sind Beehungsscheine gleich Jagderlaubnisscheine?
1. Oktober 2020 um 19:52 Uhr
Hallo Dieter, genauso ist es. Die korrekte „offizielle“ Bezeichnung ist Jagderlaubnisschein, unter Jägern wird aber auch oft der (alte) Begriff Begehungsschein verwendet. Beste Grüße, Martin
1. Mai 2022 um 9:17 Uhr
Die korrekte Antwort wäre: Keinen. Der Jagdpächter darf die Jagd auch alleine ausüben. Er darf aber einen Jagderlaubnisschein ausstellen.
1. Mai 2022 um 11:18 Uhr
Hallo Herr Dr.Römer ! Hier bin ich nicht Ihrer Meinung. Der §12 Abs.2 des LJG schreibt vor:
Mit besten Grüßen & WMH, Martin Neuß