Worum geht es hier ?

Die Regelung steht in §9 BJG:

(3) Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Grundfläche.

 

Beispiele für richtige Antworten:

  • der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen
  • Nur der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche
  • Der Mehrheit der Jagdgenossen