Worum geht es hier ?
Die Regelung steht in §9 BJG:
(3) Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Grundfläche.
Beispiele für richtige Antworten:
- der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche
Beispiele für falsche Antworten:
- Nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen
- Nur der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche
- Der Mehrheit der Jagdgenossen
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