Worum geht es hier ?

Es ist die untere Jagdbehörde. §5 des BJG sagt aus, dass die Abrundung stattfinden darf, und §3 des LJG NRW legt fest dass die Abrundung durch die UJB vorgenommen wird.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Die untere Jagdbehörde
  • Du UJB

Beispiele für falsche Antworten:

  • Der Jagdbeirat
  • Die oberste Jagbehörde
  • Die untere Landschaftsbehörde