Worum geht es hier ?
Die Jagdabgabe war eine zusätzliche Abgabe zur Gebühr für den Jagdschein. Sie war recht umstritten, und wurde mittlerweile abgeschafft.
Der §57 des LJG NRW, der früher die Zwecke der Jagdabgabe definiert hat, verweist nun lediglich auf die „gebührenrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen“.
Kurioserweise ist die Frage dennoch Bestandteil des aktuellen offiziellen Fragenkatalogs des Ministeriums. Man kann aber aufgrund der speziellen Situation davon ausgehen, dass sie nicht mehr in der Prüfung vorkommt.
Beispiele für richtige Antworten:
- Keine – Begründung siehe oben
Beispiele für falsche Antworten:
- Keine – Begründung siehe oben
22. Januar 2020 um 16:18 Uhr
Die Jagdabgabe wurde inzwischen ausgesetzt.
7. Juni 2021 um 1:57 Uhr
Die Frage nicht….
22. Februar 2022 um 9:23 Uhr
Die Richtige Antwortet ist aber trotzdem, dass die Jagdabgabe abgeschafft wurde
26. Februar 2022 um 11:18 Uhr
Hallo Jan, ich habe gerade den kompletten Post an die neue Situation angepasst. Damit sollte die Verwirrung enden. Danke für den Hinweis. Beste Grüße, Martin
15. April 2023 um 16:23 Uhr
Hi ,
kann es sein, dass diese Frage durch eine andere Frage ersetzt wurde.?Quelle beck-online.beck.de
Würde ja sinnvoll sein.
VG Martin
17. April 2023 um 17:38 Uhr
Hallo Martin, ich habe es gerade (17.04.2023, 17:35) noch einmal heruntergeladen, und die Frage ist gleich geblieben. Hier der Link, unter dem ich es beim Land NRW heruntergeladen habe. Welchen Link hast du benutzt ? Beste Grüße, Martin