Worum geht es hier ?
Der Jagdschein muss vorgelegt werden. Darüber hinaus ist kein weiteres Dokument erforderlich. Auszug aus §13 Waffengesetz:
(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.
Achtung: beim Kauf von Munition reicht ein Tagesjagdschein aus. Nur für den Kauf einer Waffe wird ein Jahresjagdschein benötigt (vgl. Frage D-33).
Beispiele für richtige Antworten:
- Den Jagdschein
Beispiele für falsche Antworten:
- Eine Waffenbesitzkarte (WBK)
- Einen Waffenschein
- Ein polizeiliches Führungszeugnis
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