Worum geht es hier ?

Der Jagdschein muss vorgelegt werden. Darüber hinaus ist kein weiteres Dokument erforderlich. Auszug aus §13 Waffengesetz:

(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.

Achtung: beim Kauf von Munition reicht ein Tagesjagdschein aus. Nur für den Kauf einer Waffe wird ein Jahresjagdschein benötigt (vgl. Frage D-33).

Beispiele für richtige Antworten:

  • Den Jagdschein

Beispiele für falsche Antworten:

  • Eine Waffenbesitzkarte (WBK)
  • Einen Waffenschein
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis