Worum geht es hier ?
Die Anzeige muss bei der unteren Jagdbehörde (wie fast immer, wenn in der Prüfung nach einer Behörde gefragt wird) erfolgen. Das legt §12 BJG zusammen mit §13 LGJ NRW fest.
Beispiele für richtige Antworten:
- Der unteren Jagdbehörde
Beispiele für falsche Antworten:
- Beim Standesamt
- Beim Umweltamt
- Beim zuständigen Hegering
26. November 2020 um 11:34 Uhr
Hallo Martin,
hier ist möglicherweise ein Schreibfehler. Ich denke, § 14 LJG (Anzeige von Jagdpachtverträgen) wäre richtig.
Viele Grüße aus Ostbüren, Michael