Worum geht es hier ?

Siehe hierzu §1 BJG (Auszug):

(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Die Pflicht zur Hege

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Pflicht einen Jagderlaubnisschein mitzuführen
  • Die Pflicht zum Abschuss