Worum geht es hier ?
Die Funktion des Jagdberaters wird in §51 des LJG NRW beschrieben:
(5) Die Jagdbeiräte und Jagdberater haben die Aufgabe, die Jagdbehörden zu beraten. Die Jagdbeiräte sind in allen grundsätzlichen Fragen zu hören.
Beispiele für richtige Antworten:
- Er berät die Jagdbehörden
Beispiele für falsche Antworten:
- Er schult Jungjäger
- Er ist der Vorsitzende des Jagdbeirats
- Er zertifiziert Jagderlaubnisscheine
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