Worum geht es hier ?

Es muss eine Genehmigung durch die untere Jagdbehörde vorliegen, siehe §4 LJG NRW. Die Sachkunde des Jagenden muss nachgewiesen werden, und bei Einsatz von Schusswaffen muss eine ausreichende Versicherung vorhanden sein. Darüber hinaus ist der §20 BJG zu berücksichtigen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Eine ausreichende Versicherung muss vorhanden sein
  • Sachkunde muss nachgewiesen werden
  • Eine Genehmigung durch die untere Jagdbehörde muss vorliegen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Der Jäger muss der Eigentümer des Grundstücks sein
  • Die polizeiliche Freigabe muss erfolgen
  • Auf Friedhöfen ist die Jagd nie erlaubt (Totenruhe)