Worum geht es hier ?
Die konkrete Festlegung der erlaubten Futtermittel obliegt den Ländern. In NRW gibt es 2 Regelwerke, die hier eingreifen: §25 LJG NRW verbietet die Fütterung durch Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Fische, Fischabfälle, Backwaren oder Südfrüchte. Außerdem legt §27 der zugehörigen Durchführungsverordnung fest, dass an Schalenwild (außer Schwarzwild) nur Heu und Anwelksilage verfüttert werden darf. Und Generell dürfen keine tierischen Fette und Eiweiße sowie kein Futter mit pharmakologisch wirkenden Zusätzen verfüttert werden.
Beispiele für richtige Antworten:
- Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Fische, Fischabfälle, Backwaren oder Südfrüchte
- Für Schalenwild außer Schwarzwild alles andere als Heu und Anwelksilage
- Tierische Fette und Eiweiße
- Futter mit pharmakologisch wirkenden Zusätzen
Beispiele für falsche Antworten:
- Mais
- Anwelksilage
- Heu
15. Februar 2022 um 20:51 Uhr
Hallo Admin,
bei Waidwissen ist zu lesen, das Mais an Wild verfüttert werden kann.
https://waidwissen.com/fragenkatalog/nrw/4/9f4f0046-2fe5-44c5-b14a-c4f14a9c139e
Was ist nur richtig?
Vielen Dank
Anton
28. Februar 2022 um 9:36 Uhr
Hallo Anton! Ist das evtl. ein Missverständnis ? Die Frage lautet welche Futtermittel NICHT erlaubt sind. Mais ist erlaubt, daher ist Mais ein falsche Antwort. Da sind waidwissen.com und NRW-Fragen.de der gleichen Meinung 🙂 Beste Grüße, Martin