D-84: In welchem Fall verliert der Jagdpächter seine Jagdpachtfähigkeit?

Worum geht es hier ?

Im Prinzip immer dann, wenn er seinen Jagdschein verliert. Denn damit sind die Voraussetzungen für die Pacht nach §11 BJG nicht mehr erfüllt.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Wenn der Jagdschein unanfechtbar entzogen wurde oder versagt wird
  • Wenn der Jagdschein abgelaufen ist und kein neuer Jagdschein beantragt wurde

Beispiele für falsche Antworten:

  • Wenn er das Alter von 65 Jahren überschreitet
  • Wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern
  • Jeweils zum 01.04. des Jahres. Die Jagdpachtfähigkeit muss dann erneut beantragt werden

1 Kommentar

  1. Hallo Martin,
    vielleicht kann man an dieser Stelle auf § 13 BJG – Stand 11-2018) – verweisen, da hier explizit die Gründe im Einzelnen aufgeführt werden?

    Viele Grüße aus Ostbüren, Michael

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