Worum geht es hier ?
Im Prinzip immer dann, wenn er seinen Jagdschein verliert. Denn damit sind die Voraussetzungen für die Pacht nach §11 BJG nicht mehr erfüllt.
Beispiele für richtige Antworten:
- Wenn der Jagdschein unanfechtbar entzogen wurde oder versagt wird
- Wenn der Jagdschein abgelaufen ist und kein neuer Jagdschein beantragt wurde
Beispiele für falsche Antworten:
- Wenn er das Alter von 65 Jahren überschreitet
- Wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern
- Jeweils zum 01.04. des Jahres. Die Jagdpachtfähigkeit muss dann erneut beantragt werden
30. November 2020 um 12:08 Uhr
Hallo Martin,
vielleicht kann man an dieser Stelle auf § 13 BJG – Stand 11-2018) – verweisen, da hier explizit die Gründe im Einzelnen aufgeführt werden?
Viele Grüße aus Ostbüren, Michael