D-86: Wann „führt“ man eine Jagdwaffe im waffenrechtlichen Sinne?

Worum geht es hier ?

Die Antwort steht in der Anlage 1 zu §1 des Waffengesetzes. Es …

„führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt, „

Beispiele für richtige Antworten:

  • Wenn man die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt
  • Wenn man mit der Waffe zur Jagd fährt
  • Bei der Durchführung der Jagd
  • Bei der Fahrt zum Büchsenmacher

Beispiele für falsche Antworten:

  • Beim Test der Jagdwaffe auf dem Schießstand
  • Bei der Waffenpflege in den eigenen vier Wänden

2 Kommentare

  1. „Bei der Fahrt zum Büchsenmacher“ ist falsch, in diesem Falle wird die Waffe transportiert, nicht geführt.

    • Admin

      21. August 2020 um 17:31 Uhr

      Hallo Jan ! Hier bin ich nicht deiner Meinung, auch wenn es in vielen Quellen so steht. Auch der Transport zum Büchsenmacher ist m.E. ein „Führen“ der Waffe gemäß der o.g. Definiton, denn alle genannten Bedingungen sind erfüllt. Das Besondere bei der Fahrt zum Büchsenmacher ist, dass es keiner speziellen Erlaubnis dafür bedarf. Das steht in §12(3) WaffG. Dieser Paragraph wird m.E. immer wieder missverstanden. Er definiert nicht den Begriff des „Führens“ um, sondern nennt nur Sondersachverhalte bei denen man eine Waffe ohne spezielle Erlaubnis führen darf. Beste Grüße, Martin

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