Worum geht es hier ?

Das Jagdrecht ist in Deutschland an Grund und Boden gebunden. Jeder Jagdausübungsberechtigte hat die Berechtigung nur nur für ein bestimmtes Revier (bzw. mehrere Reviere). Dies folgt aus §3 BJG und §1 BJG.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Die Berechtigung zur Ausübung der Jagd ist räumlich auf Reviere begrenzt
  • Die Bindung des Jagdrechts an Grund und Boden

Beispiele für falsche Antworten:

  • Für jede Wildart muss ein separate Lizenz erworben werden
  • Der Abschuss von Wild ist nicht an Reviere gebunden
  • Revierbildendes Wild darf bevorzugt geschossen werden