Worum geht es hier ?
Ja. Gemäß §8 der Tollwutverordnung sind vom generellen Verbot für freilaufende Katzen und Hund ausgenommen „Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen“.
Beispiele für richtige Antworten:
- Ja
- Zuverlässig gehorchende Hunde dürfen auch frei laufen
Beispiele für falsche Antworten:
- Nein
- Nur mit Maulkorb
25. Mai 2021 um 16:14 Uhr
Hallo Martin,
meiner Meinung nach handelt es sich um eine Und-Verknüpfung.
Ein gehorchender Hund ohne gültigem Schutz wäre damit hier nicht erlaubt.
Gruß,
Jürgen