D-94: Ihr Jagdgebrauchshund ist wirksam gegen Tollwut geimpft. Dürfen Sie ihn in einen tollwutgefährdeten Bezirk mitnehmen?

Worum geht es hier ?

Ja. Gemäß §8 der Tollwutverordnung sind vom generellen Verbot für freilaufende Katzen und Hund ausgenommen „Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen“.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja
  • Zuverlässig gehorchende Hunde dürfen auch frei laufen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nein
  • Nur mit Maulkorb

1 Kommentar

  1. Hallo Martin,
    meiner Meinung nach handelt es sich um eine Und-Verknüpfung.
    Ein gehorchender Hund ohne gültigem Schutz wäre damit hier nicht erlaubt.

    Gruß,
    Jürgen

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