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Die o.g. Regelung gilt gemäß §28a LJG NRW nur für Schalenwild.
Beispiele für richtige Antworten:
- Für Schalenwild
Beispiele für falsche Antworten:
- Für Niederwild
- Für Federwild
Die 500 Fragen mit Beispiel-Antworten
Die o.g. Regelung gilt gemäß §28a LJG NRW nur für Schalenwild.
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