Worum geht es hier ?
Die o.g. Regelung gilt gemäß §28a LJG NRW nur für Schalenwild.
Beispiele für richtige Antworten:
- Für Schalenwild
Beispiele für falsche Antworten:
- Für Niederwild
- Für Federwild
Die o.g. Regelung gilt gemäß §28a LJG NRW nur für Schalenwild.
© 2022 Jägerprüfung NRW
Theme von Anders Norén — Nach oben ↑
Schreibe einen Kommentar