Worum geht es hier ?
Die Erteilung des Jagdscheins ist mit der Berechtigung verbunden, Waffen zu erwerben und zu führen. Daher sind die Hürden recht hoch, siehe §17 BJG.
Dort werden Sachverhalte geschildert, nach denen einem Antragsteller der Jagdschein versagt werden muss (danach wird hier gefragt), und weitere Sachverhalte, bei denen der Jagdschein versagt werden kann.
Ein Beispiel für einen „kann“-Sachverhalt wäre z.B. dass der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hatte, oder dass er jünger ist als 18.
Beispiele für richtige Antworten:
- An Personen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind
- An Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen
- An Personen, denen der Jagdschein entzogen ist, während der Dauer der Entziehung oder einer Sperre
- An Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen
Beispiele für falsche Antworten:
- An Personen, die noch nicht 21 Jahre alt sind
- An Personen über 70 Jahre
14. Dezember 2021 um 10:15 Uhr
… ich bin nicht ganz sicher: unter 18 waere das dann ja der Jugendjagdschein – oder ist das Haarspalterei?
1. Januar 2022 um 14:02 Uhr
Hallo Tim, schwierige Frage … ich interpretiere es so dass hier der vollwertige Jagdschein gemeint ist.