Worum geht es hier ?
Nein, denn die Waffe darf nur im Zusammenhang mit der Jagd geführt werden. So schreibt es §13 Waffengesetz vor:
(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen […]
Darüber hinaus darf die Waffe nicht geführt werden.
Beispiele für richtige Antworten:
- Nein
Beispiele für falsche Antworten:
- Ja, wenn sie nicht geladen ist
- Ja
Schreibe einen Kommentar