Worum geht es hier ?

Ja. Rein praktisch argumentiert: da der Inhaber des ersten Jahresjagdscheins noch kein Pächter werden kann (das geht erst nach 3 Jahren), kann er nur so zur einer Jagdmöglichkeit kommen – es sei denn er verfügte über einen entsprechend großen Grundbesitz.

Juristisch argumentiert legt der §12 LJG NRW den Rahmen fest, und dort wird keine entsprechende Beschränkung erwähnt.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja

Beispiele für falsche Antworten:

  • Nein, erst im vierten Jahr kann man Jagdgast werden