Worum geht es hier ?
Ja. Rein praktisch argumentiert: da der Inhaber des ersten Jahresjagdscheins noch kein Pächter werden kann (das geht erst nach 3 Jahren), kann er nur so zur einer Jagdmöglichkeit kommen – es sei denn er verfügte über einen entsprechend großen Grundbesitz.
Juristisch argumentiert legt der §12 LJG NRW den Rahmen fest, und dort wird keine entsprechende Beschränkung erwähnt.
Beispiele für richtige Antworten:
- Ja
Beispiele für falsche Antworten:
- Nein, erst im vierten Jahr kann man Jagdgast werden
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