D-104: Es ist verboten

Worum geht es hier ?

Dies Frage ist recht allgemein gehalten, und ist eigentlich auch keine Frage. Die Anzahl der Verbote ist so hoch, dass sie hier nicht alle aufgezählt werden können. Wer eine Übersicht bekommen möchte wirft am besten einen Blick in §19 BJG (sachliche Verbote) und sein NRW-Pendant §19 LJG NRW (sachliche Verbote).

Beispiele für richtige Antworten:

  • Auf Schalenwild mit Schrot oder Posten zu schießen, ausgenommen ist der Fangschuss
  • Auf Rehwild und gestreifte Schwarzwildfrischlinge mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt;
  • auf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2 000 Joule haben;
  • mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen
  • auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;

Beispiele für falsche Antworten:

  • Wild zu erlegen
  • Wild mit der Waffe zu bedrohen

4 Kommentare

  1. Fangschuss auf Schalenwild im Beispiel eins ginge ja, oder?

  2. Im §19 Satz 5 LJG NRW sind Seehunde rausgefallen und gestreifte Frischlinge an dessen Stelle gerutscht. So gesehen könnte man Antwort 2 als falsch einstufen…

    • Admin

      28. Februar 2022 um 9:32 Uhr

      Hallo Niels! Danke für den Hinweis. Bin im Augenblick etwas im Stress und komme nicht immer dazu alles sofort nachzuziehen. Ist jetzt aber angepasst. Beste Grüße & Wmh, Martin

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