Worum geht es hier ?

Näheres dazu verrät das Forstrecht auf Bundes- und Landesebene. Von §14 Bundeswaldgesetz wird festgelegt, dass das Betreten prinzipiell erlaubt ist und von §3 Landesforstgesetz werden Betretungsverbote ausgesprochen. Sie sind im Folgenden unter „richtige Antworten“ zu finden.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten
  • Ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichnete Waldflächen
  • Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird
  • Jagdliche Ansitzeinrichtungen, forstwirtschaftliche, imkerliche und teichwirtschaftliche Einrichtungen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Generell alle bewirtschafteten Flächen
  • Nur eingezäunte Bereiche
  • Nur ausdrücklich auswiesene Flächen