Worum geht es hier ?
Auch hier gibt es eine Bundesregelung. In §39 Bundesnaturschutzgesetz wird „jedem“ das Recht eingeräumt in geringen Mengen für den eigenen Gebrauch zu sammeln.
Beispiele für richtige Antworten:
- Ja, für den eigenen Gebrauch
Beispiele für falsche Antworten:
- Nein, das Aneignungsrecht liegt beim Jagdausführungsberechtigten
- Nein, es gibt keine Mengenbeschränkungen für das Sammeln
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