D-120: Welche jagdbaren Arten enthält die „Rote Liste Nordrhein-Westfalen“?

Worum geht es hier ?

Sehr oft wird in den Medien der Eindruck vermittelt, dass es sich bei einer roten Liste um eine Liste bedrohter Tierarten handelt. Das ist nicht korrekt. Es handelt sich vielmehr um eine Liste von Tierarten, die mit Blick auf ihren Bedrohungsstatus untersucht wurden. Daher tauchen in der Liste auch viele nicht bedrohte, jagdbare Arten auf. So ist z.B. das Wildschwein in der roten Liste NRW (Säugetiere) enthalten.

Spezialfall Rebhuhn: Das Rebhuhn gehört aktuell wieder zu den falschen Antworten. Es wird zwar in §2 des LJG NRW geführt und unterliegt damit dem Jagdgesetz, und es ist auch in der roten Liste NRW (Brutvögel) enthalten. Bis einschl. 2027 ist es trotzdem nicht jagdbar, denn es ist gemäß §2 Satz 1 Jagdzeitenverordnung bis einschl. 2027 von der Jagd zu verschonen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Schwarzwild
  • Dachs
  • Damwild
  • Feldhase
  • Fuchs
  • Marderhund
  • Waschbär
  • Waldschnepfe

Beispiele für falsche Antworten:

  • Auerochse
  • Waldkauz
  • Wanderfalke

9 Kommentare

  1. Bei den Jagdzeiten Stand 1.8.2018 ist das Rebhuhn nicht mehr aufgeführt, soweit ich das überblicke.

    https://www.ljv-nrw.de/media/1535026347_jahresbersicht_jagdzeiten__stand_01_08_2018.pdf

    Somit wäre Rebhuhn aus meiner Sicht falsch.

    Aber wahrscheinlich ändert das sich ja am 1.4. 2019 eh wieder alles (seufz).

    • Admin

      25. Februar 2019 um 9:04 Uhr

      Hallo! Danke für die Rückmeldung. Mit dem Rebhuhn ist es etwas kniffelig. Es unterliegt dem Jagdgesetz gemäß §2, hat aber schon seit längerem aus Schutzgründen keine Jagdzeit mehr. Es ist also nur „im Prinzip“ jagdbar :-). Ich passe den Text dann mal an … Beste Grüße, Martin

  2. Was ist das wieder für eine missverständliche Frage? Jagdbare Tiere sind gemäß dem Bundesjagdgesetz jene Tiere, welche als „Wild“ definiert werden. Für jene Tiere sind Jagdzeiten seitens der Länder festgelegt. Das hat erstmal nichts mit Schonzeiten zu tun. Bescheuert!

  3. Hallo, das Rebhuhn hat ab 2024 wieder eine Jagdzeit vom 01.09. bis 15.12.:

    https://schonzeiten.de/jagdzeiten-nrw-nordrhein-westfalen-jagd/

    • Admin

      24. Februar 2024 um 12:19 Uhr

      Hallo Birgit! Danke für den Hinweis. Ich hatte es an anderer Stelle bereits angepasst, aber die D-120 ist mir „durchgerutscht“. Jetzt passt es wieder 🙂 Nochmals danke & WMH !

  4. Gemäß §2 Satz 1 Jagdzeitenverordnung ist das Rebhuhn wieder ganzjährig geschützt.

    § 2 (Fn 3)
    Schonzeiten
    1. Rebhühner bis zum 31. Dezember 2027

    • Admin

      4. April 2024 um 19:53 Uhr

      Hallo Björn ! Danke für den Hinweis, ich habe es angepasst. Dieses hin- und her ist echt nervig. Danke & Wmh, Martin

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