Worum geht es hier ?
Das Betreten einer Forstkultur ist zwar prinzipiell verboten (vergleiche Frage D-117), aber der Jagdschutzberechtigte hat nicht die Aufgabe das Forstrecht zu wahren. Er ist nur für Verstöße gegen jagdrechtliche Bestimmungen zuständig.
Beispiele für richtige Antworten:
- Nein, weil es sich um keinen Verstoß gegen das Jagdrecht handelt
Beispiele für falsche Antworten:
- Ja, wenn es sein Revier ist
- Nein, denn Forstkulturen dürfen ohne besondere Erlaubnis betreten werden
- Ja, dazu ist er jederzeit berechtigt
Schreibe einen Kommentar