D-15: Wie kann eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden?

Worum geht es hier ?

Es gibt eine lange reihe verschiedener Passagen im BJG und LJG NRW, die Ordnungswidrigkeiten und deren Ahndung zum Thema haben.

Zusammenfassen kann man sagen: Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen und / oder Einziehung von Gegenständen oder Rechten geahndet, aber nicht mit Haftstrafen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Mit Geldbußen
  • Durch Einziehen von Waffen, Wild sowie sonstiger mit der Ordnungswidrigkeit verbundener Gegenstände
  • Durch Jagdverbot

Beispiele für falsche Antworten:

  • Durch Haftstrafen

2 Kommentare

  1. Hallo Martin,
    ist denn der Einzug des Jagdscheins wirklich eine Sanktionsmassnahme? Ich kann das aus § 41 BJG so nicht ableiten, da hier auf § 38 BJG (Strafvorschriften) verwiesen wird, und nicht auf § 39 BJG (Ordnungswidrigkeiten). Auch § 56 LJG NRW i.d.F. 03-2019 lässt das nicht erkennen. Lediglich das Jagdverbot wird in beiden Gesetzen als Ahndung beschrieben (§ 41a BJG i.V.m. § 39 BJG und § 56 (3) LJG NRW).

    Viele Grüße aus Ostbüren, Michael Fork

    • Admin

      17. April 2021 um 15:26 Uhr

      Hallo Michael! Danke für den Hinweis, ich habe es herausgenommen. Du hast recht, den Jagdschein kann man nur durch eine Straftat verlieren, nicht aber durch eine Ordnungswidrigkeit (Quelle: Vahlens Kommentar zu BJG, 3. Auflage). Das kann nur indirekt passieren, indem man durch die Ordnungwidrigkeit die Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes verliert. Dann sind WBK und Jagdschein futsch. Das ist dann aber keine Ahndung einer Ordnungswidrigkeit im Sinne der Frage. Beste Grüße, Martin

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