Autor: Admin

D-5: Wann wird der Jäger jagdpachtfähig?

Worum geht es hier ?

Das wird durch §11 des Bundesjagdgesetzes geregelt:

(5) Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Für besondere Einzelfälle können Ausnahmen zugelassen werden. Auf den in Satz 1 genannten Zeitraum sind die Zeiten anzurechnen, während derer jemand vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts eine Jagderlaubnis in der Deutschen Demokratischen Republik besessen hat.

Man muss also 3 Jahre lang den Jagdschein besessen haben, wobei die drei Jahre nicht zusammenhängen müssen. Darüber hinaus muss man einen Jagdschein (also den des 4.Jahres) besitzen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Wenn er in drei vergangenen Jahren bereits einen Jagdschein hatte, und darüber hinaus einen aktuellen Jagdschein besitzt

Beispiele für falsche Antworten:

  • Wenn er im dritten Jahr seinen Jagdschein hat
  • Wenn er den Grundsätzen weidmännischen Handelns folgt
  • Wenn ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegt

D-3: Die Schäden welcher Wildtierarten sind ersatzpflichtig?

Worum geht es hier ?

Der §29 des Bundesjagdgesetzes enthält die entsprechende Festlegung. Dort wird ausdrücklich nur ein Schaden von „Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen“ für ersatzpflichtig erklärt. Darüber hinaus können die Länder weitere Tierarten benennen, was aber für NRW (Stand: 28.02.2017) zur Zeit nicht der Fall ist.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Fasan
  • Wildkaninchen
  • Schalenwild

Beispiele für falsche Antworten:

  • Feldhase
  • Rebhuhn
  • Biber

D-2: Ist bei einer Mehrzahl von Jagdpächtern der Jagderlaubnisschein von einem oder von allen Pächtern zu unterzeichnen?

Worum geht es hier ?

Er ist von allen Pächtern zu unterzeichnen. Sie stellen im rechtlichen Sinne eine Gemeinschaft dar, und bei einer Gemeinschaft ist ein einzelnes Mitglied nicht automatisch Vertreter der gesamten Gemeinschaft.

Eine Vertretung durch ein einzelnes Mitglied wäre nur dann möglich, wenn es zwischen den Mitglieder eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gäbe.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Von allen Pächtern

Beispiele für falsche Antworten:

  • Von einer Mehrheit der Pächter
  • Von einem Pächter

C-124: Bis zu welcher Entfernung reicht die Schusspräzision von Flintenlaufgeschossen aus, um sie auf Frischlinge bei Beachtung der Waidgerechtigkeit verwenden zu können?

Worum geht es hier ?

Die Meinung hierzu ist nicht ganz einheitlich. Im allgemeinen geht man aber von einer Distanz von max. 50m aus. Besonders im US-amerikanischen Raum liest man immer wieder von bis zu 100m, diese werden aber nur mit speziellen „Flinten“ mit gezogenem Lauf erreicht.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ca. 50m

Beispiele für falsche Antworten:

  • Bis zu 30m (Schrot)
  • Bis zu 1500m

C-123: Welche zwingende Vorschrift enthält die Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ über das Schießen mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein?

Worum geht es hier ?

Die UVV Jagd nennt in §4 folgende Vorschrift:

(8) Mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nicht in das Treiben hineingeschossen werden. Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, sofern hierdurch eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Es darf nicht in das Treiben hineingeschossen werden
  • Der Jagdleiter kann Ausnahmen zulassen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die UVV Jagd enthält hierzu keine Vorschrift
  • Der Schuss ins Treiben ist nur erlaubt, wenn die Treiber Warnkeleidung tragen

C-122: Zu welchen der nachgenannten Zwecke darf ein Jäger seine Faustfeuerwaffe gebrauchen, wenn die Mündungsenergie der verwendeten Geschosse unter 200 Joule liegt?

Worum geht es hier ?

Das Bundesjagdgesetz sagt in §19 aus, dass es verboten ist:

„auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;“

Leider ist die Formulierung nicht ganz glücklich – auch unter Juristen ist umstritten, ob der Nachsatz zur Mündungsenergie sich nur auf den letzten oder beide Sachverhalte bezieht.

Ich folge hier dem Standpunkt, der in Vahlens Kommentaren zum Bundesjagdgesetzt vertreten wird, und sehe die Wirkung des Nachsatzes hier nur für den Fangschuss. Auch jagdlich macht das Sinn, denn die in der Bau- und Fallenjagd erlegt Tiere sind klein, und es scheint nicht sinnvoll hier eine Mindestenergie von 200 Joule zu verlangen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Zum Wettkampf- und Übungsschießen
  • Für die Bau- und Fallenjagd

Beispiele für falsche Antworten:

  • Für Fangschüsse
  • Für die Jagd auf Niederwild bei geringer Distanz
  • Zu Jagdschutzzwecken