Worum geht es hier ?
Wild aus dem Nachbarrevier zu locken und zu jagen ist nicht waidgerecht. So sieht es auch der §28 des LJG NRW.
Beispiele für richtige Antworten:
- Ansitze
- Kirrungen
Beispiele für falsche Antworten:
- Die Jagd ganz allgemein
- Die Nachverfolgung von Wild
11. Januar 2024 um 9:33 Uhr
Anlegen von Fütterungen wäre hier auch richtig!
§ 28 (Fn 16)
Jagdeinrichtungen
(2) Innerhalb von 75 m zur Grenze eines benachbarten Jagdbezirkes dürfen Einrichtungen für die Ansitzjagd nicht errichtet sowie Fütterungen und Kirrungen nicht angelegt werden. Zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden kann die untere Jagdbehörde Ausnahmen zulassen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Jagdnachbarn eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen haben.