Worum geht es hier ?

Wild aus dem Nachbarrevier zu locken und zu jagen ist nicht waidgerecht. So sieht es auch der §28 des LJG NRW.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ansitze
  • Kirrungen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Jagd ganz allgemein
  • Die Nachverfolgung von Wild