Worum geht es hier ?
Wild aus dem Nachbarrevier zu locken und zu jagen ist nicht waidgerecht. So sieht es auch der §28 des LJG NRW.
Beispiele für richtige Antworten:
- Ansitze
- Kirrungen
Beispiele für falsche Antworten:
- Die Jagd ganz allgemein
- Die Nachverfolgung von Wild
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