B-40: Was ist innerhalb einer 75m-Zone zur Jagdgrenze ohne Vereinbarung der Jagdnachbarn nicht gestattet?

Worum geht es hier ?

Wild aus dem Nachbarrevier zu locken und zu jagen ist nicht waidgerecht. So sieht es auch der §28 des LJG NRW.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Ansitze
  • Kirrungen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Jagd ganz allgemein
  • Die Nachverfolgung von Wild

1 Kommentar

  1. Anlegen von Fütterungen wäre hier auch richtig!
    § 28 (Fn 16)
    Jagdeinrichtungen
    (2) Innerhalb von 75 m zur Grenze eines benachbarten Jagdbezirkes dürfen Einrichtungen für die Ansitzjagd nicht errichtet sowie Fütterungen und Kirrungen nicht angelegt werden. Zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden kann die untere Jagdbehörde Ausnahmen zulassen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Jagdnachbarn eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen haben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert