Worum geht es hier ?
Der DJV hat die wesentlichen Informationen in einem kurzen Artikel zusammengefasst: Veränderte Organe müssen zusammen mit dem zugehörigen Wildkörper und den nicht veränderten Organen (außer den unveränderten des Verdauungstraktes) bei der Untersuchungsstelle abgegeben werden.
Beispiele für richtige Antworten:
- Veränderte Organe
- Der zugehörige Wildkörper
- Die nicht veränderten Organe außer denen des Verdauungstrakts
Beispiele für falsche Antworten:
- Nur die veränderten Organe
- Der unveränderte Verdauungstrakt
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