D-10: Wann ist die Treibjagd verboten?

Worum geht es hier ?

Hier greifen gleich 2 gesetzliche Regelungen. Zum einen ist des das Feiertagsgesetz, §3:

An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden. Verboten sind auch Treib-, Lapp- und Hetzjagden.

Darüber hinaus zieht das BJG mit dem §19. Danach ist es verboten:

3. die Lappjagd innerhalb einer Zone von 300 Metern von der Bezirksgrenze, die Jagd durch Abklingeln der Felder und die Treibjagd bei Mondschein auszuüben;

Beide Verbote sind zu beachten.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Bei Mondschein
  • An Sonn- und Feiertagen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Im Winter
  • Wenn die Treiber bereits im Kessel sind

1 Kommentar

  1. Hallo Martin,
    ich habe noch gefunden (vgl. § 19, ABS. 1, Nr. 14 BJG, Stand 2018), dass es verboten ist, die Such- und Treibjagd auf Waldschnepfen im Frühjahr auszuüben.

    Viele Grüße aus Ostbüren, Michael

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