D-11: Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?

Worum geht es hier ?

Dies wird durch §28 des BJG geregelt. Dort heißt es:

(2) Das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen ist verboten.

Die Länder dürfen gemäß diesem Gesetz weitere Einschränkungen vornehmen, was für NRW aber noch nicht geschehen ist (Stand: 28.02.2017). Zu beachten ist noch, dass das Aussetzen von Wild in NRW generell genehmigungspflichtig ist (§31 LJG NRW).

Beispiele für richtige Antworten:

  • Schwarzwild und Wildkaninchen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Fasane
  • Wühlmäuse
  • Alles Schalenwild

2 Kommentare

  1. Hallo Martin,
    ich habe noch gefunden (vgl. § 19 ABS. 1 Nr. 18 BJG, Stand 2018), dass es verboten ist, eingefangenes oder aufgezogenes Wild später als vier Wochen vor Beginn der Jagdausübung auf dieses Wild auszusetzen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert