Worum geht es hier ?
Es gibt nichts, für das es nicht eine Verordnung gibt … so zum Beispiel die Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO). Dort kann man die Jagdzeiten für jedes Wild in NRW nachlesen. Nur die in den „richtigen Antworten“ genannten Wildarten haben keine Schonzeiten.
Beispiele für richtige Antworten:
- Frischlinge (noch nicht einjährige Stücke)
- Jungkaninchen
- Jungfüchse
- Jungdachse
- Jungwaschbären
- Jungmarderhunde
- Juvenile Wildgänse
Beispiele für falsche Antworten:
- Schwarzwild
- Alles Federwild
- Wildkaninchen
10. März 2020 um 19:00 Uhr
Lieber Admin,
bitte passe deinen Link zur Landesjagdzeitenverordnung an. Der den du oben eingefügt hast führt zu einer veralteten, nicht mehr aktuellen Seite. Man fragt sich, warum die überhaupt noch online ist, Die Jagdzeiten stimmen da größtenteils nicht mehr und führen beim geneigten Leser zu Verwirrungen.
Die aktuellen Jagdzeiten, Stand März 2020, findet man unter:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=792&bes_id=30604&aufgehoben=N&menu=1&sg=0
Gruß Thomas
10. März 2020 um 20:36 Uhr
Habe es gerade angepasst, der veraltete Link war gleich mehrfach im Blog vorhanden. Ein großes Danke dafür ! Ich finde es sehr lobenswert wenn man (wie hier geschehen) konstruktiv hilft statt zu quengeln … das kommt leider viel zu selten vor. LG Martin
11. März 2020 um 19:02 Uhr
Du hast diesen Blog – für andere – aus eigenem Antrieb ins Leben gerufen und damit ein Nachschlagewerk geschaffen was hierzulande seines Gleichen sucht. Sollte ich im April die Prüfung meistern, ist das wohl in großen Teilen der Verdienst dieses, deines Blogs.
Etwas herauszufinden was nicht (mehr) zu 100% stimmt steht dem eigenen lernen ja nicht entgegen. Drauf hinzuweisen ist nur das Mindeste. Hilft vielleicht allen anderen die sich in Zukunft mit der nicht grade einfachen Materie befassen, und gibt Nutzern wie mir die Möglichkeit ein wenig zurück zu geben, von dem was man selber ganz umsonst bekommen hat.
Gruß Thomas
3. Januar 2021 um 0:06 Uhr
Hallo,
eine Verständnisfrage.
Es wird nach Schonzeiten gefragt. Diese sind in der LJZeitVO unter § 2 beschrieben und sind z. Zt.
1. Rebhühner bis zum 31. Dezember 2023 und
2. Grau-, Kanada- und Nilgänse vom 15. Oktober bis 31. Januar innerhalb der Grenzlinien bestimmter Gebiete .
Der § 1 der LJZeitVO beschreibt *Jagd*zeiten.
Ist es juristisch so, daß bei nicht bestehender Jagdzeit automatisch Schonzeit ist (§1)? Oder ist Schonzeit ausschließlich das, was im §2 steht?
Liebe Grüße
Oli 🙂
3. Januar 2021 um 15:37 Uhr
Hallo Oli ! Hier wird’s jetzt philosophisch 🙂 . Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass jede Zeit die keine Jagdzeit ist eine Schonzeit darstellt. Das sieht die Wikipedia und das Jura-Forum genauso. Dass der Gesetzgeber beide Begriff verwendet liegt m.E. einfach daran, dass auf diese Weise die Festlegung der Zeiten einfacher ist. Beste Grüße, Martin
25. Mai 2021 um 11:01 Uhr
Hallo Thomas,
Schwarzwild solltest Du für NRW anpassen.
Gruß,
Jürgen
19. Februar 2023 um 12:47 Uhr
Hallo, die Jungdachse und die juvenilen Nilgänsefehlen noch in deiner Aufzählung. Liebe Grüße und danke für den tollen Blog.
28. Februar 2023 um 13:27 Uhr
Hallo Lara! Danke für den Hinweis. Ich habe beides gerade eingearbeitet. Beste Grüße, Martin
19. Februar 2023 um 13:34 Uhr
Hallo. Bisam und Nutria fehlen noch. Liebe Grüße
28. Februar 2023 um 13:22 Uhr
Hallo Lara! Zum Wild gehören nur die Tiere, die in §2 LJG NRW festgelegt sind. Bisam und Nutria gehören nicht dazu, sind also kein Wild im Sinne des Gesetzes. Und in der Fragestellung wird ausdrücklich nach Wildarten gefragt. Daher wären Bisam und Nutria falsche Antworten. Beste Grüße, Martin