Worum geht es hier ?

Nein. Es reicht aus, wenn der Jagdausübungsberechtigte eines Reviers dem Sammler eine schriftliche Erlaubnis für das Sammeln im Revier erteilt hat (§15 BJG).

Beispiele für richtige Antworten:

  • Nein

Beispiele für falsche Antworten:

  • Ja, den die Stangen gehören zum Wild
  • Ja, denn nur ein Jagdausübungsberechtigter darf die Stangen sammeln