Worum geht es hier ?
Nein. Es reicht aus, wenn der Jagdausübungsberechtigte eines Reviers dem Sammler eine schriftliche Erlaubnis für das Sammeln im Revier erteilt hat (§15 BJG).
Beispiele für richtige Antworten:
- Nein
Beispiele für falsche Antworten:
- Ja, den die Stangen gehören zum Wild
- Ja, denn nur ein Jagdausübungsberechtigter darf die Stangen sammeln
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