Worum geht es hier ?

Die Deckungssumme wird durch §17 BJG festgelegt. Keinen Jagdschein bekommen:

4.Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden) nachweisen; […]

Daraus ergibt sich dass die Jagdhaftpflichtversicherung mindestens diese Deckungssumme haben sollte.

Beispiele für richtige Antworten:

  • fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden

Beispiele für falsche Antworten:

  • fünfhunderttausend Euro für Sachschäden und fünfzigtausend Euro für Personenschäden
  • achthunderttausend Euro für Personenschäden und achtzigtausend Euro für Sachschäden
  • einhunderttausend Euro für Personenschäden und zehntausend Euro für Sachschäden