Worum geht es hier ?
Das steht in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO). Rotwild darf allgemein vom 1. August bis 31. Januar gejagt werden, Schmaltiere und Schmalspießer auch vom 1. Mai bis 31. Mai.
Beispiele für richtige Antworten:
- Im Allgemeinen vom 1. August bis 31. Januar
- Schmaltiere und Schmalspießer auch vom 1. Mai bis 31. Mai
Beispiele für falsche Antworten:
- vom 1. Mai bis 15. Januar
- vom 16. Oktober bis 31. Dezember
- nur am 17. September
Was immer wieder zu Diskussionen führt, ist die Frage ob ein Teilbereicht der Jagdzeit ebenfalls eine richtige Antwort wäre, also z.B. „01. August bis 31. August“. Hier hat ein engagierter Leser direkt beim Ministerium nachgefragt (siehe Frage D-19), und die eindeutige Antwort erhalten dass ein solcher Ausschnitt aus der Jagdzeit eine falsche Antwort darstellt (Danke nochmal für die Unterstützung!).
15. April 2019 um 20:39 Uhr
Auch hier gabs eine Änderung.
im Allgemeinen nun bis zum 31. Januar
16. April 2019 um 19:24 Uhr
Danke nochmal – Änderung ist drin !
10. Juli 2020 um 13:07 Uhr
Wieso ist bei dieser Frage der 17 September angegeben??
Genauso wie bei Frage D19 zum Rehwild der 1 August??
11. Juli 2020 um 21:26 Uhr
Hallo Dagmar,
genau so ist es. Stelle dir die Frage: Darf am 17. September die Jagd auf Rotwild ausgeübt werden ? Wenn ja, dann ist die Antwort richtig.
Beste Grüße,
Martin
2. November 2020 um 8:36 Uhr
Hallo,
vielen Dank erst einmal für die Seite. Die ist wirklich gut zum Lernen.
Ich habe eine Frage:
Wieso ist 16.Oktober bis 31.Dezember falsch?
Das liegt doch komplett im Bereich 1.8-31.1 Also darf. Rotwild doch in dem Zeitraum gejagd werden. Es steht da ja nicht etwa „ausschließlich“
2. November 2020 um 19:48 Uhr
Hallo Wilhelm! Wo du Recht hast da hast du Recht. Ich habe die falsche Antwort angepasst. Danke für den Hinweis! WMH, Martin