D-39: Wann darf in Nordrhein-Westfalen die Jagd auf Rotwild ausgeübt werden?

Worum geht es hier ?

Das steht in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO). Rotwild darf allgemein vom 1. August bis 31. Januar gejagt werden, Schmaltiere und Schmalspießer auch vom 1. Mai bis 31. Mai.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Im Allgemeinen vom 1. August bis 31. Januar
  • Schmaltiere und Schmalspießer auch vom 1. Mai bis 31. Mai

Beispiele für falsche Antworten:

  • vom 1. Mai bis 15. Januar
  • vom 16. Oktober bis 31. Dezember
  • nur am 17. September

Was immer wieder zu Diskussionen führt, ist die Frage ob ein Teilbereicht der Jagdzeit ebenfalls eine richtige Antwort wäre, also z.B. „01. August bis 31. August“. Hier hat ein engagierter Leser direkt beim Ministerium nachgefragt (siehe Frage D-19), und die eindeutige Antwort erhalten dass ein solcher Ausschnitt aus der Jagdzeit eine falsche Antwort darstellt (Danke nochmal für die Unterstützung!).

6 Kommentare

  1. Auch hier gabs eine Änderung.
    im Allgemeinen nun bis zum 31. Januar

  2. Dagmar Bongartz

    10. Juli 2020 um 13:07 Uhr

    Wieso ist bei dieser Frage der 17 September angegeben??
    Genauso wie bei Frage D19 zum Rehwild der 1 August??

    • Admin

      11. Juli 2020 um 21:26 Uhr

      Hallo Dagmar,
      genau so ist es. Stelle dir die Frage: Darf am 17. September die Jagd auf Rotwild ausgeübt werden ? Wenn ja, dann ist die Antwort richtig.
      Beste Grüße,
      Martin

  3. Hallo,
    vielen Dank erst einmal für die Seite. Die ist wirklich gut zum Lernen.
    Ich habe eine Frage:
    Wieso ist 16.Oktober bis 31.Dezember falsch?
    Das liegt doch komplett im Bereich 1.8-31.1 Also darf. Rotwild doch in dem Zeitraum gejagd werden. Es steht da ja nicht etwa „ausschließlich“

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