Worum geht es hier ?

Das ergibt sich aus §11 LJG-NRW. Für die ersten 300 ha sind max. zwei Pächter zulässig, für alle vollen weiteren 150 ha je ein Pächter:

1000 = 300 + 150 + 150 + 150 + 150 + 100

Für die ersten 300 sind es zwei, für die 4 vollen 150er Bereichs insgesamt 4, und das letzte Stück von 100 ha wird nicht angerechnet. Mann kommt so auf maximal 6 Pächter.

Diese Frage ist sozusagen das Gegenstück zur Frage D-18, in der nach der minimalen Anzahl der Jagderlaubnisscheine gefragt wird.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Sechs

Beispiele für falsche Antworten:

  • Fünf
  • Zwei
  • Neun