Worum geht es hier ?
Siehe auch Frage 103: Wenn der Jagdausübungsberechtigte den Jagdschutz ausübt, muss er sich mit dem Jagdschutzausweis ausweisen. Das unterscheidet ihn vom bestätigten Jagdaufseher, der zwar auch den Jagdschutz ausübt, aber sich mit der Bescheinigung seiner Bestätigung auszuweisen hat.
So kann man es auch in §25(5) des Landesjagdgesetzes NRW nachlesen.
Beispiele für richtige Antworten:
- Durch den Jagdschutzausweis
Beispiele für falsche Antworten:
- Durch den Jahresjagdschein
- Gar nicht
- Durch eine Ausfertigung der DVO zum Jagdgesetz NRW
26. November 2020 um 14:22 Uhr
Hallo Martin, vielleicht kannst Du hier auf § 25 (5) LJG NRW hinweisen. Dort ist die Ausweispflicht explizit genannt.
Viele Grüße aus Ostbüren, Michael
29. November 2020 um 15:11 Uhr
Hallo Michael, danke für die Anregung. Ich hab’s gerade eingebaut. Beste Grüße, Martin