D-45: Wie muss sich der Jagdausübungsberechtigte bei der Ausübung des Jagdschutzes ausweisen?

Worum geht es hier ?

Siehe auch Frage 103: Wenn der Jagdausübungsberechtigte den Jagdschutz ausübt, muss er sich mit dem Jagdschutzausweis ausweisen. Das unterscheidet ihn vom bestätigten Jagdaufseher, der zwar auch den Jagdschutz ausübt, aber sich mit der Bescheinigung seiner Bestätigung auszuweisen hat.

So kann man es auch in §25(5) des Landesjagdgesetzes NRW nachlesen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Durch den Jagdschutzausweis

Beispiele für falsche Antworten:

  • Durch den Jahresjagdschein
  • Gar nicht
  • Durch eine Ausfertigung der DVO zum Jagdgesetz NRW

2 Kommentare

  1. Hallo Martin, vielleicht kannst Du hier auf § 25 (5) LJG NRW hinweisen. Dort ist die Ausweispflicht explizit genannt.

    Viele Grüße aus Ostbüren, Michael

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