D-47: Welche in der Natur tot aufgefundene Tierart darf ein Jagdausübungsberechtigter für den eigenen Bedarf präparieren lassen?

Worum geht es hier ?

Der Jagdausübungsberechtige darf sich nur solche Tierarten aneignen, die dem Jagdgesetz unterliegen. In §2 des LJG NRW findet man die zugehörige Liste.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Fuchs
  • Waschbär
  • Rebhuhn

Beispiele für falsche Antworten:

  • Eichhörnchen
  • Mehlschwalbe
  • Hund

2 Kommentare

  1. Hallo
    Bei dieser Antwort wird auf das Landesjagdgesetz NRW verwiesen.
    Hier müsste aber das Bundesjagdgesetz greifen auch wenn einige Wildarten ( Flugwild) keine Jagdzeiten in NRW haben.
    Trotzdem hat der Pächter das Aneignungsrecht auch wenn diese Vögel hier nicht brüten. Es gilt soweit ich weiß das höhere Recht. Dies betrifft auch die Fragen
    D60 und D 97

    • Admin

      24. Dezember 2025 um 19:15 Uhr

      Hallo Jürgen ! Beim Jagdgesetz sieht das deutsche Grundgesetz im Artikel72ausdrücklich vor dass die Länder von der Bundesregelung abweichende Regelungen treffen dürfen. Daher überreitet das Landesgesetz beim Jagdwesen das Bundesgesetz. LG Martin

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