Worum geht es hier ?
Der Jagdausübungsberechtige darf sich nur solche Tierarten aneignen, die dem Jagdgesetz unterliegen. In §2 des LJG NRW findet man die zugehörige Liste.
Beispiele für richtige Antworten:
- Fuchs
- Waschbär
- Rebhuhn
Beispiele für falsche Antworten:
- Eichhörnchen
- Mehlschwalbe
- Hund
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