D-53: Wie bezeichnet man diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden?

Worum geht es hier ?

Wendet man den Angriff von sich selber ab, so spricht man von Notwehr, wird er von einem anderen abgewendet so spricht man von Nothilfe. Details kann man z.B. hier nachlesen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Notwehr
  • Nothilfe

Beispiele für falsche Antworten:

  • Notstand
  • Gewalt
  • Befriedung

2 Kommentare

  1. Ist nicht das Abwehren eines Angriffe auf einen Mitmenschen Nothilfe?

    • Admin

      31. Mai 2021 um 20:50 Uhr

      Hallo Luca! Ja, das ist so. Ich habe die Erläuterung und die Vorschläge für richtigen Antworten angepasst, so dass nun sowohl Notwehr als auch Nothilfe enthalten sind. Mit bestem Dank & WMH, Martin

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