Worum geht es hier ?
Hier gibt es eine ganze Reihe von Verboten, teils auf Bundes- und teils auf Landesebene. Auf Bundesebene sind Schlingen jeder Art und ebenso Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, sowie Selbstschussgeräte verboten (§19 BJG). Auf Landesebene NRW kommt mit §30 der DVO zum LJG NRW noch ein Verbot von Totschlagfallen und zu kleinen Wippbrettkastenfallen hinzu.
Beispiele für richtige Antworten:
- Schlingen jeder Art
- Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten
- Selbstschussgeräte
- Totschlagfallen
- Wippbrettkastenfallen die nicht das Mindestmaß haben
Beispiele für falsche Antworten:
- Rohrfallen
- Kastenfallen
19. April 2022 um 14:34 Uhr
Hallo, der zweite Teil der richtigen zweiten Antwort wäre dann auch falsch, oder? Tim