Worum geht es hier ?

Hier handelt es sich um Wilderei, und damit um eine Straftat nach §292 StGB. Nur der Jagdausübungsberechtigte darf sich das Wild aneignen.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Der Tatbestand der Jagdwilderei

Beispiele für falsche Antworten:

  • Da es sich um Fallwild handelt liegt kein Tatbestand vor
  • Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit