Worum geht es hier ?
Streng genommen ist es keine Vorschrift, sondern eine Empfehlung („soll“). Nach §11 BJG soll die Dauer 9 Jahre betragen. In NRW allerdings hatte man dies zwar zwischenzeitlich auf 5 Jahre verkürzt, mittlerweile ist dies aber nurnoch in Sonderfällen gemäß §9 LJG NRW möglich.
Beispiele für richtige Antworten:
- Die Pachtdauer soll mindesten 9 Jahre betragen
Beispiele für falsche Antworten:
- Die Pachtdauer soll mindesten 5 Jahre betragen
- Die Pachtdauer soll mindesten 12 Jahre betragen
20. August 2020 um 10:30 Uhr
Wir haben 9 Jahre gelernt.
In § 9 LJG NRW steht “ In begründeten Fällen kann die Mindestpachtdauer nach § 11 Absatz 4 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes, (…) bis auf fünf Jahre abgesenkt werden.“
Die Mindestpachtdauer wäre demnach 9 Jahre und kann in begründeten Fällen auf 5 Jahre abgesenkt werden.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3848&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=427095
20. August 2020 um 11:48 Uhr
Hallo Dessislava, du hast Recht. Die 5 Jahre waren eine Regelung aus dem Jagdgesetz NRW 2015, die man wieder zurückgenommen hat. Danke für den Hinweis ! Ich passe das an. Beste Grüße, Martin