D-66: Wie viele Jahre beträgt in Nordrhein-Westfalen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpachtdauer für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?

Worum geht es hier ?

Streng genommen ist es keine Vorschrift, sondern eine Empfehlung („soll“). Nach §11 BJG soll die Dauer 9 Jahre betragen. In NRW allerdings hatte man dies zwar zwischenzeitlich auf 5 Jahre verkürzt, mittlerweile ist dies aber nurnoch in Sonderfällen gemäß §9 LJG NRW möglich.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Die Pachtdauer soll mindesten 9 Jahre betragen

Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Pachtdauer soll mindesten 5 Jahre betragen
  • Die Pachtdauer soll mindesten 12 Jahre betragen

2 Kommentare

  1. Wir haben 9 Jahre gelernt.

    In § 9 LJG NRW steht “ In begründeten Fällen kann die Mindestpachtdauer nach § 11 Absatz 4 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes, (…) bis auf fünf Jahre abgesenkt werden.“

    Die Mindestpachtdauer wäre demnach 9 Jahre und kann in begründeten Fällen auf 5 Jahre abgesenkt werden.

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3848&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=427095

    • Admin

      20. August 2020 um 11:48 Uhr

      Hallo Dessislava, du hast Recht. Die 5 Jahre waren eine Regelung aus dem Jagdgesetz NRW 2015, die man wieder zurückgenommen hat. Danke für den Hinweis ! Ich passe das an. Beste Grüße, Martin

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