Worum geht es hier ?
Hier gibt es eine klare Regelung in §19 BJG: Verboten ist es …
2 a) auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt;
Darüber hinaus legt §19 LJG NRW fest, dass generell auf Schalenwild nicht mit Schrot oder Posten geschossen werden darf, es sei denn es handelt sich um einen Fangschuss.
Beispiele für richtige Antworten:
- Schrot, wenn es sich nicht um einen Fangschuss handelt
- Posten, wenn es sich nicht um einen Fangschuss handelt
- Büchsenpatronen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt
Beispiele für falsche Antworten:
- Büchsenpatronen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 2000 Joule beträgt
- Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm
21. August 2020 um 16:04 Uhr
Hallo Admin , sollte ich am 24. 08. 2020 die nun endlich stattfindende schriftliche Prüfung bestehen, dann dank deiner Topseite 🙏.
Gem. § 19 LJG NRW ist der Schuss auf Rehwild mit Schrot und Posten als Fangschuss erlaubt . Vielleicht passt du das an . Grüße Sabine Sander
21. August 2020 um 17:04 Uhr
Danke 🙂