Worum geht es hier ?
Die zugehörige gesetzliche Festlegung findet man in §22 LJG NRW:
(8) Die oder der Jagdausübungsberechtigte hat über den Abschuss des Wildes und über das Fallwild eine Streckenliste zu führen.
Wichtig: Es ist auch Fallwild einzutragen.
Beispiele für richtige Antworten:
- Alles erlegte Wild
- Alles Fallwild
Beispiele für falsche Antworten:
- Eine Streckenliste wird nur für Haarwild geführt
- Seit 2015 wird für Rehwild keine Streckenliste mehr geführt
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