Worum geht es hier ?
Der Pachtvertrag bedarf der Schriftform, siehe §11 BJG.
Beispiele für richtige Antworten:
- Der Vertrag bedarf der Schriftform
Beispiele für falsche Antworten:
- Der Vertrag muss vor Zeugen geschlossen werden
- Eine notarielle Beglaubigung ist notwendig
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