Worum geht es hier ?

Der Pachtvertrag bedarf der Schriftform, siehe §11 BJG.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Der Vertrag bedarf der Schriftform

Beispiele für falsche Antworten:

  • Der Vertrag muss vor Zeugen geschlossen werden
  • Eine notarielle Beglaubigung ist notwendig