D-90: Welche der folgenden Wildarten unterliegen nicht der Abschussplanung?

Worum geht es hier ?

§22 LJG NRW legt zusammen mit §21 BJG fest, welche Wildarten der Abschussplanung unterliegen. Das LJG NRW legt dabei abweichend vom BJG fest, dass für Rehwild kein Abschussplan zu erstellen ist.

Siehe auch Frage D-64: Dort wird gefragt, für welches Wild ein Abschussplan zu erstellen ist.

Beispiele für richtige Antworten:

  • Rehwild
  • Schwarzwild
  • Alles Niederwild
  • Alles Federwild

Beispiele für falsche Antworten:

  • Schalenwild
  • Rotwild
  • Sikawild

2 Kommentare

  1. Hallo,
    ich glaube, dass Niederwild mit Aufnahmen als richtige Antwortmöglichkeit nicht mehr aktuell ist. Im Paragraphen finde ich jedenfalls nur die Erwähnung von allem Schalenwild außer Reh- und Schwarzwild, somit unterliegt alles Niederwild nicht der Abschussplanung.

    • Admin

      21. August 2020 um 12:49 Uhr

      Hallo Carina ! Danke für den Hinweis ! Du hast recht, die aktuelle Fassung des LJG sieht die Ausnahmen laut BJG (Auer-, Birk- und Rackelwild) nicht mehr vor. Ich passe es an. Beste Grüße, Martin

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